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Keine chemische Bekämpfung von Maikäfern in Hanau - Bandilla: „Gute Entscheidung der Hessischen Umweltministerin“
Die Ankündigung der Hessischem Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU), auf einen Einsatz von Pflanzschutzmittel gegen Maikäfer in Hanau-Wolfgang verzichten zu wollen, stößt bei der CDU-Kreistagsfraktion auf positive Resonanz. Armin Bandilla, Kreistagsabgeordneter aus dem Jossgrund, bezeichnet die Ankündigung Puttrichs als eine „gute Entscheidung für die Natur und die Menschen“. Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises hatte sich bereits im Dezember in einer Resolution mit großer Mehrheit gegen einen Gifteinsatz ausgesprochen.
„Ursprünglich war geplant, mit einem Hubschrauber das Pestizid Perfekthion großflächig über die Wälder von Hanau, Erlensee, Bruchköbel, Großkrotzenburg und Langenselbold zu versprühen und somit die Maikäfer zu bekämpfen. Ein solcher Einsatz ist nun vom Tisch“, so Armin Bandilla. „Welche Auswirkungen ein derartiger Gifteinsatz auf andere Tiere gehabt hätte, ist völlig unklar. Die Entscheidung der Hessischen Umweltministerin Lucia Puttrich war somit goldrichtig“.
Die Hessische Umweltministerin Lucia Puttrich hatte in einer Stellungnahme klargestellt, dass viele der für eine Bekämpfung erforderlichen Flächen wegen ihrer Schutzbedürftigkeit generell nicht für eine Behandlung mit einem dimethoathaltigen Pflanzenschutzmittel in Frage gekommen wären. Dazu zählten beispielsweise Naturschutzgebiete, bestimmte Wasserschutzgebietszonen und die Bereiche in unmittelbarer Nähe der zahlreichen kleinen Fließgewässer und Tümpel sowie Lebensräume für stark gefährdete Arten. Außerdem hätte das Gift nur über Staatswaldflächen des Landes Hessen verteilt werden dürfen. Zwei Drittel der Flächen sind aber in kommunalen oder privaten Besitz.
Die Hessische Umweltministerin Lucia Puttrich hatte in einer Stellungnahme klargestellt, dass viele der für eine Bekämpfung erforderlichen Flächen wegen ihrer Schutzbedürftigkeit generell nicht für eine Behandlung mit einem dimethoathaltigen Pflanzenschutzmittel in Frage gekommen wären. Dazu zählten beispielsweise Naturschutzgebiete, bestimmte Wasserschutzgebietszonen und die Bereiche in unmittelbarer Nähe der zahlreichen kleinen Fließgewässer und Tümpel sowie Lebensräume für stark gefährdete Arten. Außerdem hätte das Gift nur über Staatswaldflächen des Landes Hessen verteilt werden dürfen. Zwei Drittel der Flächen sind aber in kommunalen oder privaten Besitz.
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